1.Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Azeez ElektroSolutions GmbH und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist

2.Vertragsgrundlagern und Kündigung
Vertragsgrundlage ist die VOB/B und das Angebot. Mit der Abnahme des Angebotes bzw. der Auftragserteilung wird davon ausgegangen, dass der AG mit der Geltung der VOB als Vertragsgrundlage einverstanden ist. Sollte der Text nicht vorliegen kann dieser in unseren  Büro eingesehen werden.

Die im Angebot enthalten Mengen und Ausführungen entsprechen dem derzeitig bekannten Ausführungswunsch und den erkennbaren Bauvoraussetzungen. Nicht vorhersehbares Arbeiten wird nach Rücksprache gesondert zum Nachweis berechnet. Das Angebot behält seine Gültigkeit für die Dauer von 2 Wochen und bleibt das persönliche Eigentum des Azeez ElektroSolutions GmbH. Durch Bestätigung des Angebotes (mit Rechnungsanschrift wird das Angebot zum Auftrag. Bei Nichterteilung des Auftrages bitte ich um telefonischen Rückruf.

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Jeder Vertragspartner ist  berechtigt, den Vertrag bei Vorlage eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner den Vertrag oder eine Nebenpflicht verletz und dem anderen eine Fortsetzung des Vertrages bei gerechter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner wegen der Schwere der Verletzung und der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Dauer des Vertrages, nicht zugemutet werden kann.

Endet der Auftrag vor vollständiger Ausführung, so ist dies auf bereits entstandene Kosten ohne Einfluss. Einfluss Weitergehende Ansprüche des Azeez ElektroSolutions GmbH auf Schadensersatz bleiben unberührt.

3.Lieferzeit
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart und bestätigt werden. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten gemacht werden.

4.Leistung
Für den Umfang der zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend. Azeez ElektroSolutions GmbH ist berechtigt Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen und sichert eine fachgerechte, gewissenhafte, pünktliche und qualitativ hochwertige Arbeit zu.

5.Baubehinderung / Standzeiten
Werden zusätzliche kosten durch Standzeiten und Behinderung für Azeez ElektroSolutions GmbH verursacht, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.Vergütung
Die Rechnungslegung erfolgt, wenn die nicht anders besprochen, auf der Grundlage des Angebotes, oder nach Rücksprache. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.Pfandrecht/ Zurückbehaltungsrecht
Azeez ElektroSolutions GmbH hat für seine Förderung aus dem Vertrag (Vergütung) ein Pfandrecht an den übergebenden Gegenständen und ein Zurückbehaltungsrecht bis zum vollständigen Ausgleich seiner Förderung.

8.Verzugszins
Gerät ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6% zu zahlen.

9.Mängel
Mit Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll zeichnet der AG für die Ordnungsmäßigkeit der Leistung. Mängel müssen unverzüglich nach Übergabe, spätestens jedoch nach 14 Tagen schriftlich gerügt werden.

10.Haftung
Der Azeez ElektroSolutions GmbH haftet bei Übernahme und Durchführung des Auftrages nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für durch sie entstandene Personen- oder Sachschäden in Höhe der maximalen Entschädigungsleistung der Versicherung. Soweit der Auftraggeber anderweitig Ersatz seines Schadens erlangt, wird der Azeez ElektroSolutions GmbH bereits jetzt von einer Inanspruchnahme freigestellt.

11.Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Abnahme. Einer Gewährleistung für Produkte der Hersteller kann nur im Rahmen der Herstellergarantien, in der Regel 2 Jahre, übernommen werden.

12.Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin